Der nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: Ein Paradigmenwechsel
Mit den Guiding Principles for Business and Human Rights der UN und deren Übertragung in den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie in ein mögliches Wertschöpfungskettengesetz werden erstmals auch Unternehmen explizit in die Pflicht genommen, sich für den Schutz von Menschenrechten in einer globalisierten Wirtschaft stark zu machen.
Dringender Handlungsbedarf
Weltweit leben 40 Millionen Menschen in moderner Sklaverei und müssen 152 Millionen Kinder arbeiten – die meisten von ihnen an den Ausgangspunkten unserer globalisierten Wertschöpfungsketten: in der Landwirtschaft, auf Baumwollplantagen oder in Minen, und in Staaten, in denen effektive Mechanismen zum Schutz der Menschenreche fehlen. Von dieser und anderen Arten der Ausbeutung profitieren – in aller Regel ungewollt – vor allem Unternehmen in internationalisierten Produktionszusammenhängen. Mit der Entscheidung der G7 im Jahr 2015, nachhaltige Lieferketten zu fördern, hat ein Paradigmenwechsel eingesetzt, der den Schutz von Menschenrechten als gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Wirtschaft beschreibt.
Klare Orientierung und Erwartungen
In der Folge entstanden in zahlreichen Ländern auch jenseits der G7 nationale Aktionspläne , die auf Basis der UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte operationalisieren, welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten Unternehmen einzuhalten haben: Neben der Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung und der regelmäßigen Berichterstattung zu ihren Menschenrechtsleistungen sind sie angehalten, eine regelmäßige Risikoanalyse durchzuführen, geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten und wirksame Beschwerdemechanismen einzurichten.
akzente unterstützt seine Kunden dabei, wirksame menschenrechtliche Due Diligence Systeme einzurichten, die den wachsenden Umsetzungs- und Transparenzanforderungen dieser Aktionspläne und verschiedener nationaler Wertschöpfungskettengesetze entsprechen.